Stationäre Hilfe

Wohngruppe, Jugendwohngemeinschaften
und BEWs in Potsdam

Professionelle Betreuung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Potsdam

In unseren Betreuungseinrichtungen in Potsdam werden psychosozial schwer belastete Mädchen und Jungen, aber auch junge Erwachsene im Rahmen der Jugendhilfe nach §§ 27, 41 i. V. m. 34 SGB VIII betreut, bzw. auch nach §35a SGB VIII, für junge Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind. Darüber hinaus bieten wir in unseren Betreuungseinrichtungen in Potsdam Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch und psychisch behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen gemäß §§53ff SGB XII an. Wir gehen davon aus, dass jeder Klient freiwillig zu uns kommt; d.h. die Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen sollten möglichst Alternativen zur Verfügung haben, so dass sie sich bewusst für uns oder eine andere Einrichtung entscheiden können.

Die Domizil Leuchtturm Betreuungsangebote in Potsdam sind so angelegt, dass sie den jungen Menschen entsprechend seines persönlichen Entwicklungsstandes und auf der Grundlage seiner individuellen Hilfeplanung fördern. Hierzu können die einzelnen Angebote so genutzt werden, dass sie aufeinander aufbauen. Nach der intensiven Betreuung und Begleitung in unserer Wohngruppe Leuchtturm ermöglicht unser Verbund von Betreuungsangeboten die Überleitung in eine unserer beiden Jugendwohngemeinschaften oder in das Betreute Einzelwohnen oder in eigenem Wohnraum mit entsprechender Nachbetreuung. Daneben sind jedoch auch Direkteinstiege in unsere Jugendwohngemeinschaften oder das Betreute Einzelwohnen möglich, wenn die individuellen Voraussetzungen stimmen, wie z. B. eine gut funktionierende Tagesstruktur, guter Umgang mit Geld und eine Zuverlässigkeit in den Absprachen.

Wohngruppe Leuchtturm in Potsdam

Die Wohngruppe ‚Leuchtturm‘ in der Blumenstr. in 14469 Potsdam gehört zum Jugendhilfeangebot der Domizil Leuchtturm gGmbH. Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit ist individualpädagogisch und lebensweltorientiert. Die Elternarbeit basiert auf ganzheitlichen systemischen Sichtweisen und unsere Betreuung und Förderung verstehen wir als familienergänzend. Die Einrichtung ‚Wohngruppe Leuchtturm‘ nach SGB VIII und nach SGB XII verfügt über
6 Plätze.

Aufnahmealter: ab 14 Jahren
Allgemeine Aufnahmekriterien sind: das Vorliegen eines Hilfeplanes und das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung.

Unsere Wohngruppe ‚Leuchtturm‘ in Potsdam ist grundsätzlich handlungs- und individual-pädagogisch ausgerichtet und verknüpft diese Ansätze gleichzeitig mit weiteren Zusatzangeboten (z. B. therapeutischen Angeboten) des Trägers.

Die Wohngruppe bietet einen Entwicklungsraum an, um Belastungen, Problemkonflikte und Verletzungen im schulischen, familiären, emotionalen und sozialen Bereich, die die Jugendlichen im Laufe ihrer bisherigen Sozialisation erfahren haben, aufzufangen, auszugleichen und den jungen Menschen eine gute (möglichst „normale“) Weiterentwicklung zu ermöglichen. Ziel ist es zudem, die Jugendlichen an die eigene Verselbständigung heranzuführen.

Die individuelle Ausrichtung auf jeden einzelnen ermöglicht es, dem jungen Menschen unter Berücksichtigung seiner Ressourcen ein hohes Maß an Förderung anzubieten. Mit einer empathischen Grundhaltung wird den Jugendlichen ein wertschätzender und respektvoller Rahmen geboten in dem sie als selbstbestimmte Personen ernst genommen werden.

Jugendwohngemeinschaft in der Blumenstraße

Die Jugendwohngemeinschaft in der Blumenstraße gehört zum Jugendhilfeangebot der Domizil Leuchtturm gGmbH nach SGB VIII und nach SGB XII und verfügt über 3 Plätze. In die Jugendwohngemeinschaft nehmen wir junge Menschen ab 16 Jahren zur Verselbstständigung auf, die trotz ihres Alters noch nicht in der Lage sind, in einem BEW zu wohnen. Die Aufnahme älterer Jugendlicher dient der Vertiefung der Verselbständigung bei gleichzeitig bedarfsorientierter Betreuung.

Allgemeine Aufnahmekriterien sind: das Vorliegen eines Hilfeplanes & das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung. Darüber hinaus sollte die Mindestbetreuungsdauer ca. 1 Jahr betragen.

Zielsetzungen: Die oberste Zielsetzung besteht darin, die jungen Menschen zu verselbstständigen und ihnen ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft nach Ablauf der Betreuung zu ermöglichen. Die Beendigung der Hilfe hängt ab vom Alter und der Stabilität des jungen Menschen bzw. seines Entwicklungsstandes im Hinblick auf eine eigenverantwortliche Lebensführung. Der Zeitpunkt für das geeignete Ende der Hilfe, wird zusammen mit dem jungen Menschen und dem Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt.

Jugendwohngemeinschaft GSS in Potsdam

Die Jugendwohngemeinschaft in der Geschwister-Scholl-Straße in Potsdam verfügt ebenfalls über 3 Plätze. Die konzeptionelle Ausrichtung ist analog zur Jugendwohngemeinschaft in der Blumenstraße ausgerichtet. In die Jugendwohngemeinschaft GSS in Potsdam nehmen wir Jugendliche zur Verselbstständigung auf, die trotz ihres Alters noch nicht in der Lage sind, in einem BEW zu wohnen. Die Aufnahme älterer Jugendlicher dient der Vertiefung der Verselbständigung bei gleichzeitig bedarfsorientierter Betreuung.

Betreutes Einzelwohnen in Potsdam

Die BEW Einrichtungen in Potsdam gehören zum Jugendhilfeangebot der Domizil Leuchtturm gGmbH nach SGB VIII. Insgesamt stehen 9 Plätze, verteilt auf 6 Standorte zur Verfügung.

Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem Bedarf und umfasst in der Regel die stundenweise Betreuung – 8 Stunden pro Platz in der Woche.

Die oberste Zielsetzung besteht darin, die Jugendlichen/jungen Erwachsenen zu verselbstständigen und ihnen ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft nach Ablauf der Betreuung zu ermöglichen.