
Einzelfallhilfe und Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Einzelfallhilfe
Die Einzelfallhilfe, oder auch Erziehungsbeistandschaft, gehört zu den ambulanten Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §30 SGB VIII. Im Mittelpunkt der Hilfe stehen ältere Kinder (ab 12 Jahren) und Jugendliche mit entwicklungsbedingten Schwierigkeiten und/oder Beziehungsstörungen sowie deren Familien. Die Hilfe ist für Kinder und Jugendliche gedacht, die noch in einem tragfähigen familiären Rahmen leben bzw. für Jugendliche, bei denen die Fähigkeit zu selbständiger Lebensführung vorhanden ist und deren Lebenssituation gekennzeichnet ist durch:
- Eine nicht ausreichende Förderung innerhalb ihrer Familie
Sozialisationsdefizite als Folge mangelnder Erziehungskompetenz der Eltern, - Überforderung der Eltern in Entwicklungskrisen und bei Beziehungsstörungen (z.B. als Folge von Trennung und Scheidung der Eltern),
- mangelndes Selbstvertrauen,
- Ausgrenzung und Isolation
- Bedarf an Unterstützung bei der Verselbstständigung .
Unter Einbezug der Familie und des sozialen Umfeldes wird der Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt und die Verselbständigung des Jugendlichen gefördert. Grundvoraussetzung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit der jungen Menschen und deren Eltern.
Die Ziele der Einzelfallhilfe werden im Hilfeplangespräch mit den Familien, den zuständigen Mitarbeiter aus dem Jugendamt und der fallführenden Fachkraft konkret definiert. Die Hilfeplangespräche werden halbjährlich geführt. Nach spätestens 6 Monaten werden die Ziele überprüft und die Hilfe wird evaluiert. Dazu wird ein schriftlicher Entwicklungsbericht seitens der fallführenden Fachkraft vorgelegt. Die Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und damit die Stärkung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen sowie die Stabilisierung des gesamten Familiensystems gehören zu den Hauptaufgaben.
Mögliche Ziele mit dem Fokus auf Kinder und Jugendliche sind:
- Stärkung der Konfliktfähigkeit und Kennenlernen alternativer Konfliktlösungsstrategien,
- Förderung der Reflexionsbereitschaft und -fähigkeit,
- Steigerung des Selbstvertrauens und Erfahrungen zur Förderung eines positiven Selbstbildes
- Verbesserung der Gruppenfähigkeit (z.B. im Projekt OuT-Door, begleitete Teilnahme an erlebnispädagogischen Feriencamps von Wolferlebniswelt),
- Erhöhung der Frustrationstoleranz,
- Förderung des Gebens und Annehmens von Wertschätzung,
- Anerkennung des Wertes von Pflegefamilien,
- Einüben alltagspraktischer Fähigkeiten,
- realistische Einschätzung eigener Grenzen einerseits und die Akzeptanz von Grenzen im sozialen Umfeld andererseits.

Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Leistung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §31 SGB VIII. Hier werden Familien in Erziehungsfragen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Krisen und Konflikten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen intensiv im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt.
Es ist stets zu berücksichtigen, dass der Erziehungsauftrag der Eltern Vorrang und die SPFH als familienganzheitlicher Ansatz einen unterstützenden und ergänzenden Charakter hat. Die SPFH ist i.d.R. auf längere Dauer angelegt und wird in aufsuchender Form durchgeführt. Die Formulierung von Zielstellungen und deren Überprüfung wird in der SPFH analog zum Prozedere in der Erziehungsbeistandschaft gehandhabt.
Die Hilfe richtet sich an Familien und Alleinerziehende Elternteile, für die andere Hilfen zur Erziehung nicht in Frage kommen bzw. durch eine Diagnostik ausgeschlossen oder ergänzend erforderlich sind. Mit der SPFH sollen die Eltern aktiv und intensiv in der Wahrnehmung ihrer Erziehungs-, Versorgungs- und Bildungsaufgaben unterstützt werden. Die fallführenden Fachkräfte besuchen die Familien regelmäßig einige Stunden in der Woche in ihrem häuslichen Umfeld.
Dabei erhalten die Familien Hilfestellungen in folgenden Lebenssituationen:
- Erziehungsschwierigkeiten,
- Familienzusammenleben,
- Alltag und Lebenspraxis,
- Kommunikation mit Ämtern und Institutionen,
- soziale Integration und nachbarschaftliches Umfeld,
- Schulprobleme,
- Verhaltensauffälligkeiten,
- Beziehungsschwierigkeiten,
- Überlastung der Eltern,
- Probleme bei der Haushaltsführung und -planung,
- Rückführung von Kindern aus Heimen oder Pflegestellen,
- psychische Erkrankung eines Elternteils.

Durch Ambulante Hilfe & SPFH (§ 30,31 SGB VIII) können wir Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von (Entwicklungs-) Problemen helfen. Unter Einbezug des sozialen Umfelds fördern wir die Verselbstständigung und durch intensive Familienarbeit den Kontakt zur Familie.
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Herr Christian Prengel
Büro Ambulante Arbeit
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14943 Luckenwalde
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