Schulbegleitung

Wir unterstützen durch Schulbegleitung Kinder und Jugendliche mit Assistenz- und Förderbedarf
gemäß §§ 77 und 78a ff SGB VIII. Die Schulbegleitung ist eine Integrationshilfe für Kinder und Jugendliche, die behinderungs- bzw. verhaltensbedingt zusätzliche Hilfe und Orientierung benötigen.

Um Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch zu ermöglichen, bedarf es im Einzelfall einer speziellen Unterstützung durch einen Schulbegleiter. Er hilft den Kindern und Jugendlichen, welche auf Grund ihrer besonderen Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation oder Alltagsbewältigung, individuelle Unterstützung während oder auch nach der regulären Schulzeit benötigen. Der Einsatzbereich für unsere Schulbegleitung erstreckt sich auf die Unterstützung von Schülern im Kontext einer integrativen Beschulung. Wir ermöglichen durch unsere Begleitung, dass Kinder und Jugendliche, welche zuvor vom Unterricht ausgeschlossen wurden oder auf Grund ihres persönlichen Werdeganges erst wieder an den Schulbesuch herangeführt werden müssen, eine Wiederaufnahme der Beschulung.

Wir richten unsere Hilfe der Schulbegleitung sowohl an unsere eigenen Klienten (also Kinder und Jugendliche, welche z.B. bereits bei uns stationär aufgenommen sind) als auch an alle anderen Kinder und Jugendlichen, die diese Hilfeform benötigen. Mit Hilfe der Schulbegleitung sollen den Kindern und Jugendlichen zunächst der Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglicht bzw. erleichtert werden. Darüber hinaus sollen sie befähigt werden, den Schulalltag so weit wie möglich allein zu bewältigen. Auch eine Teilnahme an Veranstaltungen oder Fahrten der Schule oder des Klassenverbandes sollen wieder möglich werden.

Hilfestellung durch eine Schulbegleitung ist individuell auf den Klienten
ausgerichtet und kann folgende Leistungen umfassen:

  • Begleitung während des Schulbesuchs im Unterricht, in den Pause, auf dem
  • Schulweg sowie bei Tagesausflügen und Klassenfahrten
  • Hilfe beim Transfer des erlebten Schulalltages
  • Vermittlung zwischen Eltern, Schule und Lehrern
  • Beratung der Lehrer in Bezug auf Handlungsstrategien, Beratung und Mediation bei Krisensituationen

Voraussetzungen

Die Übernahme einer Schulbegleitung wird in Absprache mit dem Jugendamt, Schule, Klient und Kostenträger
vorgenommen. Ein vorliegender Antrag zur Hilfe, ein Hilfeplangespräch, die Kostenübernahme und eine abgeschlossene
Bedarfsermittlung/Diagnostik sind Grundvoraussetzung für den Beginn der Hilfe. Der Umfang der Hilfe ist abhängig von den
Betreuungsanforderungen in der Schule und kann 4 bis 8 Stunden pro Tag betragen. Die Form der Unterstützung hängt hier
ausschließlich von den Bedürfnissen des Kindes ab, die im Hilfeplangespräch im Vorfeld schriftlich festgelegt werden.

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Herr Christian Prengel

Büro Ambulante Arbeit
Kleiner Haag 26
14943 Luckenwalde

0174 269 883 3

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